§ 116 T-SOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Hauptstückes ist der Landesschulrat zu hören§ 116 T-SOG seit 31.12.2018 weggefallen. Dies gilt nicht für die Erlassung von Verordnungen, mit denen wegen Gefahr in Verzug aus den im § 110 Abs. 6 erster Satz genannten Gründen Tage für schulfrei erklärt werden. In einem solchen Fall ist der Landesschulrat nachträglich zu informieren.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.2018
Vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Hauptstückes ist der Landesschulrat zu hören§ 116 T-SOG seit 31.12.2018 weggefallen. Dies gilt nicht für die Erlassung von Verordnungen, mit denen wegen Gefahr in Verzug aus den im § 110 Abs. 6 erster Satz genannten Gründen Tage für schulfrei erklärt werden. In einem solchen Fall ist der Landesschulrat nachträglich zu informieren.

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