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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) DiesesDie im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Schulen und Schülerheime gelten als nach diesem Gesetz tritt mit 1. September 1979 in Krafterrichtet.
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(1) DiesesDie im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Schulen und Schülerheime gelten als nach diesem Gesetz tritt mit 1. September 1979 in Krafterrichtet.
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