Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Kosten der Schulveranstaltungen
(1) Die durch eine Schulveranstaltung den Erziehungsberechtigten voraussichtlich erwachsenden Kosten sind diesen abzüglich allfällig gewährter Unterstützungsbeiträge zeitgerecht bekannt zu geben.
(2) Kostenbeiträge dürfen nur für Fahrt, Nächtigung, Verpflegung, Eintritte, Kurse, Vorträge, Führungen, Arbeitsmaterialien, Versicherungen, die leihweise Überlassung von Gegenständen sowie für Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung eines Schülers eingehoben werden.
Kosten der Schulveranstaltungen
(1) Die durch eine Schulveranstaltung den Erziehungsberechtigten voraussichtlich erwachsenden Kosten sind diesen abzüglich allfällig gewährter Unterstützungsbeiträge zeitgerecht bekannt zu geben.
(2) Kostenbeiträge dürfen nur für Fahrt, Nächtigung, Verpflegung, Eintritte, Kurse, Vorträge, Führungen, Arbeitsmaterialien, Versicherungen, die leihweise Überlassung von Gegenständen sowie für Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung eines Schülers eingehoben werden.