§ 2 T-LBG

Landes-Bezügegesetz 1998, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.03.2022 bis 31.12.9999

Als Ausgangsbetrag gilt der vom Präsidenten des Rechnungshofes am 5. Dezember 2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unter der GZ 105.500/673-5A4/13 kundgemachte angepasste Ausgangsbetrag 2014. Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 138/2017BGBl. I Nr. 166/2017.

Stand vor dem 25.03.2022

In Kraft vom 30.01.2018 bis 25.03.2022

Als Ausgangsbetrag gilt der vom Präsidenten des Rechnungshofes am 5. Dezember 2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unter der GZ 105.500/673-5A4/13 kundgemachte angepasste Ausgangsbetrag 2014. Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 138/2017BGBl. I Nr. 166/2017.

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