§ 89 TGWO 1994 (weggefallen)

Gemeindewahlordnung 1994 - TGWO 1994, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2015 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 Abs. 3 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 89 TGWO 1994 seit 25.08.2015 weggefallen.

(2) (Landesverfassungsbestimmung) § 1 Abs. 3 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt die Tiroler Gemeindewahlordnung 1991, LGBl. Nr. 79, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/1993 und der Kundmachung LGBl. Nr. 61/1993 außer Kraft.

Stand vor dem 25.08.2015

In Kraft vom 20.09.1994 bis 25.08.2015
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 Abs. 3 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 89 TGWO 1994 seit 25.08.2015 weggefallen.

(2) (Landesverfassungsbestimmung) § 1 Abs. 3 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt die Tiroler Gemeindewahlordnung 1991, LGBl. Nr. 79, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/1993 und der Kundmachung LGBl. Nr. 61/1993 außer Kraft.

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