Verordnung zum Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 2013 (StLDAG-VO 2013) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung zum Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013 über die Objektivierung des Auswahlverfahrens für Schulleitungen (Verordnung zum Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 2013 (StLDAG-VO 2013)
Stammfassung: LGBl. Nr. 76/2013

Änderung

LGBl. Nr. 89/2013 (KB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetzes 2013 – StLDAG 2013, LGBl. Nr. 74/2013, wird verordnet:

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2013

Anmerkung

Die Berichtigung der Kundmachung (KB), LGBl. Nr. 89/2013, wurde berücksichtigt Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2013 bis 31.12.2018
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013 über die Objektivierung des Auswahlverfahrens für Schulleitungen (Verordnung zum Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz 2013 (StLDAG-VO 2013)
Stammfassung: LGBl. Nr. 76/2013

Änderung

LGBl. Nr. 89/2013 (KB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetzes 2013 – StLDAG 2013, LGBl. Nr. 74/2013, wird verordnet:

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2013

Anmerkung

Die Berichtigung der Kundmachung (KB), LGBl. Nr. 89/2013, wurde berücksichtigt Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen.

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