Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Aufgrund der Ergebnisse gemäß Abs.§ 1 ist eine Subreihung der Bewerberinnen/Bewerber vorzunehmenStLDAG-VO 2013 seit 31.12.2018 weggefallen. Die Bewerberin/der Bewerber mit dem höchsten Ergebnis erhält die Maximalpunktezahl 50, jene/jener mit dem zweithöchsten Ergebnis erhält 30 Punkte, jene/jener mit dem dritthöchsten Ergebnis zehn Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt.
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(2) Aufgrund der Ergebnisse gemäß Abs.§ 1 ist eine Subreihung der Bewerberinnen/Bewerber vorzunehmenStLDAG-VO 2013 seit 31.12.2018 weggefallen. Die Bewerberin/der Bewerber mit dem höchsten Ergebnis erhält die Maximalpunktezahl 50, jene/jener mit dem zweithöchsten Ergebnis erhält 30 Punkte, jene/jener mit dem dritthöchsten Ergebnis zehn Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt.