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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Begutachtung durch den Landesschulrat kann auch feststellen, dass eine Bewerberin/ein Bewerber im Hinblick auf die fachlich-pädagogische Eignung im engeren Sinn grundsätzlich für die Leitungsfunktion einer Schule als nicht geeignet anzusehen ist.
(2) Die Begutachtung durch den Landesschulrat kann auch feststellen, dass eine Bewerberin/ein Bewerber im Hinblick auf die fachlich-pädagogische Eignung im engeren Sinn grundsätzlich für die Leitungsfunktion einer Schule als nicht geeignet anzusehen ist.