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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei mehreren Bewerberinnen/Bewerbern hat die Stellungnahme eine Reihung vorzusehen. Eine Ex-aequo-Reihung ist unzulässig. Für die Stellungnahmen des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses sowie des Schulerhalters erhält die erstgereihte Bewerberin/der erstgereihte Bewerber 75 Punkte, die zweitgereihte Bewerberin/der zweitgereihte Bewerber 55 Punkte, die drittgereihte Bewerberin/der drittgereihte Bewerber 35 Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt. Für die Stellungnahmen des Dienststellenausschusses der Personalvertretung der Landeslehrer erhält die erstgereihte Bewerberin/der erstgereihte Bewerber 50 Punkte, die zweitgereihte Bewerberin/der zweitgereihte Bewerber 30 Punkte, die drittgereihte Bewerberin/der drittgereihte Bewerber zehn Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt.
(3) Die Stellungnahme ist schriftlich zu begründen.
(4) Stellungnahmen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, wenn sie
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(5) Wird keine Stellungnahme abgegeben, entfällt die Punktevergabe.
(2) Bei mehreren Bewerberinnen/Bewerbern hat die Stellungnahme eine Reihung vorzusehen. Eine Ex-aequo-Reihung ist unzulässig. Für die Stellungnahmen des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses sowie des Schulerhalters erhält die erstgereihte Bewerberin/der erstgereihte Bewerber 75 Punkte, die zweitgereihte Bewerberin/der zweitgereihte Bewerber 55 Punkte, die drittgereihte Bewerberin/der drittgereihte Bewerber 35 Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt. Für die Stellungnahmen des Dienststellenausschusses der Personalvertretung der Landeslehrer erhält die erstgereihte Bewerberin/der erstgereihte Bewerber 50 Punkte, die zweitgereihte Bewerberin/der zweitgereihte Bewerber 30 Punkte, die drittgereihte Bewerberin/der drittgereihte Bewerber zehn Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt.
(3) Die Stellungnahme ist schriftlich zu begründen.
(4) Stellungnahmen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, wenn sie
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(5) Wird keine Stellungnahme abgegeben, entfällt die Punktevergabe.