§ 1 StWUG-DVO (weggefallen)

Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StWUG-DVO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2024 bis 31.12.9999
Zum Einkommen zählen insbesondere:

1.

folgende Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I 53/2016 (im Folgenden: EStG 1988):

a)

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988);

b)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988);

c)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988);

d)

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988);

e)

Einkünfte aus Kapitalvermögen(§ 27 EStG 1988);

f)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988);

g)

sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988;

2.

Wochengeld;

3.

Kinderbetreuungsgeld;

4.

Arbeitslosengeld;

5.

Notstandshilfe;

6.

Pensionsvorschuss;

7.

erhaltene Unterhaltszahlungen;

8.

Sonderzahlungen;

9.

Familienbeihilfe;

10.

Studienbeihilfe;

11.

(Anm.: entfallen)

12.

(Anm.: entfallen)

13.

Geldleistungen gemäß dem Steiermärkischen Behindertengesetz.

Anm§ 1 StWUG-DVO seit 30.04.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2021

Stand vor dem 30.04.2024

In Kraft vom 01.01.2022 bis 30.04.2024
Zum Einkommen zählen insbesondere:

1.

folgende Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I 53/2016 (im Folgenden: EStG 1988):

a)

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988);

b)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988);

c)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988);

d)

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988);

e)

Einkünfte aus Kapitalvermögen(§ 27 EStG 1988);

f)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988);

g)

sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988;

2.

Wochengeld;

3.

Kinderbetreuungsgeld;

4.

Arbeitslosengeld;

5.

Notstandshilfe;

6.

Pensionsvorschuss;

7.

erhaltene Unterhaltszahlungen;

8.

Sonderzahlungen;

9.

Familienbeihilfe;

10.

Studienbeihilfe;

11.

(Anm.: entfallen)

12.

(Anm.: entfallen)

13.

Geldleistungen gemäß dem Steiermärkischen Behindertengesetz.

Anm§ 1 StWUG-DVO seit 30.04.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2021

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