§ 1 StGVG-DVO (weggefallen)

Stmk. Grundversorgungsgesetz-Durchführungsverordnung – StGVG-DVO

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999
Die Kostenhöchstsätze der Leistungen, die in Geld ausbezahlt werden, werden mit folgenden Beträgen festgelegt:

  1. 1.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2017, LGBl. Nr. 128/2020, LGBl. Nr. 71/2022

§ 1 StGVG-DVO seit 28.02.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2022

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.10.2022
Die Kostenhöchstsätze der Leistungen, die in Geld ausbezahlt werden, werden mit folgenden Beträgen festgelegt:

  1. 1.

    Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2017, LGBl. Nr. 128/2020, LGBl. Nr. 71/2022

§ 1 StGVG-DVO seit 28.02.2022 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten