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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Finden an einem Tag mehrere Volksbefragungen statt, müssen die für jede Volksbefragung vorgesehenen Befragungsblätter aus deutlich unterscheidbarem, verschiedenfärbigem Papier hergestellt seinVRG seit 13.10.2005 weggefallen. Es wird jedoch nur ein Befragungskuvert verwendet.
(3) Die Landeswahlbehörde hat den Befragungsbehörden die amtlichen Befragungsblätter spätestens eine Woche vor dem Tag der Volksbefragung in erforderlicher Anzahl zur Verfügung zu stellen.
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(2) Finden an einem Tag mehrere Volksbefragungen statt, müssen die für jede Volksbefragung vorgesehenen Befragungsblätter aus deutlich unterscheidbarem, verschiedenfärbigem Papier hergestellt seinVRG seit 13.10.2005 weggefallen. Es wird jedoch nur ein Befragungskuvert verwendet.
(3) Die Landeswahlbehörde hat den Befragungsbehörden die amtlichen Befragungsblätter spätestens eine Woche vor dem Tag der Volksbefragung in erforderlicher Anzahl zur Verfügung zu stellen.