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(1) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mitAnm.: in der Spezialisierung F arbeiten im Rahmen von mobilen Diensten und üben ihre Tätigkeit im Privatbereich der Familie oder familienähnlicher Lebensformen aus. Die Betreuung erfolgt mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrechtzuerhalten und die Familie/familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen oder ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden. Erforderlichenfalls erfolgt eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten gemäßFassung § 3 Abs. 1LGBl. Nr. 90/2022.
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(3) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit Spezialisierung F üben folgende Tätigkeiten aus:
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(4) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit Spezialisierung F nehmen auch pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegehelfer/-in nach dem GuKG wahr.
(1) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mitAnm.: in der Spezialisierung F arbeiten im Rahmen von mobilen Diensten und üben ihre Tätigkeit im Privatbereich der Familie oder familienähnlicher Lebensformen aus. Die Betreuung erfolgt mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrechtzuerhalten und die Familie/familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen oder ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden. Erforderlichenfalls erfolgt eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten gemäßFassung § 3 Abs. 1LGBl. Nr. 90/2022.
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(3) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit Spezialisierung F üben folgende Tätigkeiten aus:
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(4) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit Spezialisierung F nehmen auch pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegehelfer/-in nach dem GuKG wahr.