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(2) Die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/-in nach dem GuKG bildet einen integralen Bestandteil. Davon ausgenommen ist die Spezialisierung BB, bei welcher nur die Inhalte des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ gemäß dem GuKG abgedeckt werden.
(3) Die Ausbildung umfasst
Persönlichkeitsbildung |
| 220 UE | ||||||||
(Dieses Modul beinhaltet u. a.: Supervision, musisch-kreative Bildung, Kommunikation/Konfliktbewältigung, Bewegung und Körpererfahrung. Die Inhalte müssen in einem einschlägigen Kontext zur Sozialbetreuung stehen. Das Modul deckt 100 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) | Spezialisierung BB | 340 UE | ||||||||
Sozialbetreuung allgemein (Das Modul umfasst: Berufskunde und Berufsethik, Methodik, Rehabilitation und Mobilisation, Gerontologie. Es deckt 170 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) |
| 200 UE | ||||||||
Humanwissenschaftliche Grundbildung (Das Modul beinhaltet Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie. Es deckt 30 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) |
| 80 UE | ||||||||
Politische Bildung und Recht |
| 40 UE | ||||||||
(Das Modul deckt 30 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab). | Spezialisierung BB | 80 UE | ||||||||
Medizin und Pflege |
| 480 UE | ||||||||
(Das Modul beinhaltet alle medizinisch-pflegerischen Gegenstände der Pflegeassistenz-Ausbildung. In der Spezialisierung BB werden die Inhalte des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ abgedeckt.) | Spezialisierung BB | 120 UE | ||||||||
Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung |
| 20 UE | ||||||||
Haushalt, Ernährung, Diät (Das Modul deckt 25 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) |
| 80 UE | ||||||||
(4) Module für alle Spezialisierungen:
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(5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:
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(6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.
Spezialisierungen A/F/BA |
| 80 UE |
Spezialisierung BB |
| 280 UE |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2022
(2) Die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/-in nach dem GuKG bildet einen integralen Bestandteil. Davon ausgenommen ist die Spezialisierung BB, bei welcher nur die Inhalte des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ gemäß dem GuKG abgedeckt werden.
(3) Die Ausbildung umfasst
Persönlichkeitsbildung |
| 220 UE | ||||||||
(Dieses Modul beinhaltet u. a.: Supervision, musisch-kreative Bildung, Kommunikation/Konfliktbewältigung, Bewegung und Körpererfahrung. Die Inhalte müssen in einem einschlägigen Kontext zur Sozialbetreuung stehen. Das Modul deckt 100 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) | Spezialisierung BB | 340 UE | ||||||||
Sozialbetreuung allgemein (Das Modul umfasst: Berufskunde und Berufsethik, Methodik, Rehabilitation und Mobilisation, Gerontologie. Es deckt 170 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) |
| 200 UE | ||||||||
Humanwissenschaftliche Grundbildung (Das Modul beinhaltet Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie. Es deckt 30 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) |
| 80 UE | ||||||||
Politische Bildung und Recht |
| 40 UE | ||||||||
(Das Modul deckt 30 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab). | Spezialisierung BB | 80 UE | ||||||||
Medizin und Pflege |
| 480 UE | ||||||||
(Das Modul beinhaltet alle medizinisch-pflegerischen Gegenstände der Pflegeassistenz-Ausbildung. In der Spezialisierung BB werden die Inhalte des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ abgedeckt.) | Spezialisierung BB | 120 UE | ||||||||
Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung |
| 20 UE | ||||||||
Haushalt, Ernährung, Diät (Das Modul deckt 25 UE der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.) |
| 80 UE | ||||||||
(4) Module für alle Spezialisierungen:
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(5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:
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(6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.
Spezialisierungen A/F/BA |
| 80 UE |
Spezialisierung BB |
| 280 UE |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2022