Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf die Ersatzmitglieder finden die Bestimmungen der §§ 2 und 3 sinngemäße Anwendung.
(3) Die Vertretung der im § 1 Z 2 lit. b bis f und i angeführten Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates richtet sich nach ihrer Vertretung im Amte.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014
(2) Auf die Ersatzmitglieder finden die Bestimmungen der §§ 2 und 3 sinngemäße Anwendung.
(3) Die Vertretung der im § 1 Z 2 lit. b bis f und i angeführten Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates richtet sich nach ihrer Vertretung im Amte.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014