§ 10 StSchAuG (weggefallen)

Steiermärkisches Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Bestellung der Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates hat jeweils auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages zu erfolgen§ 10 StSchAuG seit 31.12.2018 weggefallen. Jedoch bleibt das Kollegium so lange im Amt, bis das neu zusammengesetzte Kollegium konstituiert ist. Die Konstituierung des neu zusammengesetzten Kollegiums hat innerhalb von 6 Monaten nach durchgeführter Wahl zum Landtag zu erfolgen. Dies gilt sinngemäß auch für die amtsführende Präsidentin/den Amtsführenden Präsidenten und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten des Landesschulrates.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Die Bestellung der Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates hat jeweils auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages zu erfolgen§ 10 StSchAuG seit 31.12.2018 weggefallen. Jedoch bleibt das Kollegium so lange im Amt, bis das neu zusammengesetzte Kollegium konstituiert ist. Die Konstituierung des neu zusammengesetzten Kollegiums hat innerhalb von 6 Monaten nach durchgeführter Wahl zum Landtag zu erfolgen. Dies gilt sinngemäß auch für die amtsführende Präsidentin/den Amtsführenden Präsidenten und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten des Landesschulrates.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014

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