Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über die Reisegebühren und die Entschädigung für den Verdienstentgang der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte, LGBl. Nr. 84/1965, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/1976, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014, LGBl. Nr. 72/2018
(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über die Reisegebühren und die Entschädigung für den Verdienstentgang der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Kollegien des Landesschulrates und der Bezirksschulräte, LGBl. Nr. 84/1965, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/1976, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2014, LGBl. Nr. 72/2018