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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und der §§ 1 Z 2, 2 Abs. 2, 3, 4 Abs. 1, 9, 10, 11, 12, 13, der Entfall des Abschnittes II. und der Überschrift des Abschnittes III. sowie die Umnummerierung des Abschnittes IV. durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, LGBl. Nr. 69/2014
(2) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und der §§ 1 Z 2, 2 Abs. 2, 3, 4 Abs. 1, 9, 10, 11, 12, 13, der Entfall des Abschnittes II. und der Überschrift des Abschnittes III. sowie die Umnummerierung des Abschnittes IV. durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, LGBl. Nr. 69/2014