§ 7a StPOG (weggefallen)

Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
Hauptschulen können nach den örtlichen Erfordernissen geführt werden:

1.

als selbstständige Hauptschulen oder

2.

als Hauptschulklassen, die einer Volksschule, einer Sonderschule oder einer Polytechnischen

Schule angeschlossen sind, oder

3.

als Expositurklassen einer selbstständigen Hauptschule.

Hierüber entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulforums und des Schulerhalters.

Anm§ 7a StPOG seit 31.08.2019 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2009, LGBl. Nr. 81/2012, LGBl. Nr. 68/2014, LGBl. Nr. 72/2018

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.08.2019
Hauptschulen können nach den örtlichen Erfordernissen geführt werden:

1.

als selbstständige Hauptschulen oder

2.

als Hauptschulklassen, die einer Volksschule, einer Sonderschule oder einer Polytechnischen

Schule angeschlossen sind, oder

3.

als Expositurklassen einer selbstständigen Hauptschule.

Hierüber entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulforums und des Schulerhalters.

Anm§ 7a StPOG seit 31.08.2019 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2009, LGBl. Nr. 81/2012, LGBl. Nr. 68/2014, LGBl. Nr. 72/2018

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