§ 8a StPOG (weggefallen)

Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999
Hauptschulen mit dem Modellversuch gemäß § 7a Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962§ 8a StPOG, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2008, können zusätzlich auch den Namen,Neue Mittelschule Steiermark‘ führen seit 31.08.2012 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2008

Stand vor dem 31.08.2012

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.08.2012
Hauptschulen mit dem Modellversuch gemäß § 7a Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962§ 8a StPOG, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2008, können zusätzlich auch den Namen,Neue Mittelschule Steiermark‘ führen seit 31.08.2012 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2008

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten