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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für jede Hauptschule sind ein Leiter und die erforderlichen weiteren Lehrer zu bestellen.
(3) § 4 Abs. 2a und 3 sind anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2014, LGBl. Nr. 72/2018
(2) Für jede Hauptschule sind ein Leiter und die erforderlichen weiteren Lehrer zu bestellen.
(3) § 4 Abs. 2a und 3 sind anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2014, LGBl. Nr. 72/2018