Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt:
1. | Richtlinie 2009/128/EG; | |||||||||
2. | Richtlinie 2005/36/EG; | |||||||||
3. | Richtlinie 2003/35/EG. |
(2) DiesesMit diesem Gesetz dientwerden folgende Verordnungen durchgeführt:
1. | Verordnung (EU) 1107/2009; | |||||||||
2. | Verordnung (EU) 2017/625. |
Anm.: in der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.Fassung LGBl. Nr. 18/2020
(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt:
1. | Richtlinie 2009/128/EG; | |||||||||
2. | Richtlinie 2005/36/EG; | |||||||||
3. | Richtlinie 2003/35/EG. |
(2) DiesesMit diesem Gesetz dientwerden folgende Verordnungen durchgeführt:
1. | Verordnung (EU) 1107/2009; | |||||||||
2. | Verordnung (EU) 2017/625. |
Anm.: in der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.Fassung LGBl. Nr. 18/2020