§ 15 Stmk. PGG 2006 (weggefallen)

Steiermärkisches Parkgebührengesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2023 bis 31.12.9999
(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und des § 12 Abs. 3 § 15 durch die Novelle LGBl. Nr. 33/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7Stmk. April 2012, in KraftPGG 2006 seit 30.07.2023 weggefallen.

(2) Die Änderung des § 7 Abs. 4 und des § 8 Abs. 3 Z 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 149/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 2 erster Satz, § 8 Abs. 3 und die Überschrift des § 9 mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 149/2016 ausgefolgte Dienstabzeichen bleiben bis zum Erlöschen der Bestellung als Aufsichtsorgan gültig. Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Jänner 2017 in Kraft gesetzt werden.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2017 tritt § 8 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. September 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 33/2012, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 149/2016, LGBl. Nr. 80/2017

Stand vor dem 30.07.2023

In Kraft vom 07.09.2017 bis 30.07.2023
(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und des § 12 Abs. 3 § 15 durch die Novelle LGBl. Nr. 33/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7Stmk. April 2012, in KraftPGG 2006 seit 30.07.2023 weggefallen.

(2) Die Änderung des § 7 Abs. 4 und des § 8 Abs. 3 Z 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 149/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 2 erster Satz, § 8 Abs. 3 und die Überschrift des § 9 mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 149/2016 ausgefolgte Dienstabzeichen bleiben bis zum Erlöschen der Bestellung als Aufsichtsorgan gültig. Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Jänner 2017 in Kraft gesetzt werden.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2017 tritt § 8 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. September 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 33/2012, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 149/2016, LGBl. Nr. 80/2017

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