§ 12 Stmk. NPOG Verweise

Steiermärkisches Nationalparkorganegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2003 bis 31.12.9999

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974 i. d. F. BGBl. I Nr. 134/2002.

2.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 i. d. F. BGBl. I Nr. 117/2002.

3.

Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991 i. d. F. BGBl. I Nr. 117/2002.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2003 bis 31.12.9999

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974 i. d. F. BGBl. I Nr. 134/2002.

2.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 i. d. F. BGBl. I Nr. 117/2002.

3.

Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991 i. d. F. BGBl. I Nr. 117/2002.

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