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Die Änderung des § 3 Abs. 2 und der Entfall des § 11 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Die Änderung des § 3 Abs. 2 und der Entfall des § 11 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013