§ 35a St. MSchKG Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2019 bis 31.12.9999

(1) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 112/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft:

1.

die Änderung der Überschrift zu § 31 sowie die Änderung in den §§ 22 Abs. 5, 28 Abs. 1, 29 Abs. 2, 29 Abs. 6, 30 Abs. 1 bis 3,

2.

die Einfügung der §§ 25a, 25b, 25c, 25d, 26a und 31 Abs. 3, 34a sowie

3.

die Neufassung des Inhaltsverzeichnisses sowie der §§ 25, 26, 33 und 34 Abs. 1.

(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie die Änderung des § 18 Abs. 2 und Abs. 3, § 19 Abs. 1 und Abs. 3, § 25b Abs. 2, 5 und Abs. 6 sowie § 29 Abs. 6 sowie die Einfügung des § 27a sowie § 29 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 74/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2011, in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 49/2019 treten § 4 Abs. 3 und § 30 Abs. 4 mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2019 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 49/2019

Stand vor dem 17.06.2019

In Kraft vom 01.08.2011 bis 17.06.2019

(1) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 112/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft:

1.

die Änderung der Überschrift zu § 31 sowie die Änderung in den §§ 22 Abs. 5, 28 Abs. 1, 29 Abs. 2, 29 Abs. 6, 30 Abs. 1 bis 3,

2.

die Einfügung der §§ 25a, 25b, 25c, 25d, 26a und 31 Abs. 3, 34a sowie

3.

die Neufassung des Inhaltsverzeichnisses sowie der §§ 25, 26, 33 und 34 Abs. 1.

(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie die Änderung des § 18 Abs. 2 und Abs. 3, § 19 Abs. 1 und Abs. 3, § 25b Abs. 2, 5 und Abs. 6 sowie § 29 Abs. 6 sowie die Einfügung des § 27a sowie § 29 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 74/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2011, in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 49/2019 treten § 4 Abs. 3 und § 30 Abs. 4 mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2019 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2006, LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 49/2019

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