§ 31 Stmk. LSG 1983 Sitzplan

Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Im Warteraum ist an gut sichtbarer Stelle ein Sitzplan über den Fassungsraum des Zuschauerraumes anzubringen, der mit dem behördlich genehmigten Sitzplan übereinstimmen muß.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.2013

Im Warteraum ist an gut sichtbarer Stelle ein Sitzplan über den Fassungsraum des Zuschauerraumes anzubringen, der mit dem behördlich genehmigten Sitzplan übereinstimmen muß.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

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