§ 32 Stmk. LSG 1983 Freihaltung der Verkehrswege

Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

Im Verkehrsbereich der Zuschauer dürfen Gegenstände, die die Verkehrswege einengen oder Fluchtwege verstellen, nicht abgestellt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

Im Verkehrsbereich der Zuschauer dürfen Gegenstände, die die Verkehrswege einengen oder Fluchtwege verstellen, nicht abgestellt werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten