§ 43 Stmk. LSG 1983 Inkrafttreten des Gesetzes, Aufhebung von Rechtsvorschriften

Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 5. November 1958, LGBl. Nr. 23/1959, über die Vorführung von Filmen (Steiermärkisches Kinogesetz 1958) außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 5. November 1958, LGBl. Nr. 23/1959, über die Vorführung von Filmen (Steiermärkisches Kinogesetz 1958) außer Kraft.

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