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(1) Nach MaßgabeAnm.: in der vorhandenen finanziellen Mittel werden für die Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, die Erhaltung der Siedlungsdichte im ländlichen Raum, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Anwendung ökologischer Produktionsverfahren Abgeltungen in Form von Direktzuschüssen geleistet.Fassung LGBl. Nr. 64/2022
(3) Nach Maßgabe der finanziellen Mittel können ferner z. B. gewährt werden:
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(1) Nach MaßgabeAnm.: in der vorhandenen finanziellen Mittel werden für die Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, die Erhaltung der Siedlungsdichte im ländlichen Raum, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Anwendung ökologischer Produktionsverfahren Abgeltungen in Form von Direktzuschüssen geleistet.Fassung LGBl. Nr. 64/2022
(3) Nach Maßgabe der finanziellen Mittel können ferner z. B. gewährt werden:
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