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Der Personalvertretung der LandeslehrerLehrpersonen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben, bevor schulfeste StellenLeiterstellen verliehen oder Auszeichnungen beantragt werden sowie in jenen Fällen, in welchen das Personalvertretungsgesetz dies ausdrücklich bestimmt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 92/2014
Der Personalvertretung der LandeslehrerLehrpersonen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben, bevor schulfeste StellenLeiterstellen verliehen oder Auszeichnungen beantragt werden sowie in jenen Fällen, in welchen das Personalvertretungsgesetz dies ausdrücklich bestimmt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 92/2014