§ 61 LStVG. 1964

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.2021 bis 31.12.9999

(1) Die Änderung der §§ 3 und 6 Abs. 1, des § 7 Abs. 1 Z 4, des § 8 Abs. 3, der §§ 11, 12 und 13, des § 20 Abs. 1, 3 und 4, § 23 Abs. 3 und § 27 Abs. 1, der Überschrift vor § 28, des § 28 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 2, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 1 und 2, der §§ 35 und § 39 Abs. 1 und 2, der §§ 40, 41 und 43 Abs. 1, des § 45 Abs. 2 und 3, des § 46, der Überschrift des V. Abschnittes, des § 47 Abs. 1 und 3, § 48 Abs. 3, der §§ 51 und 52 Abs. 2, der Umnummerierung des VIII. Abschnittes, des § 56 Abs. 1 und des § 57 Abs. 1, Einfügung des § 58a sowie der Entfall der §§ 17, 42, 44, 45 Abs. 6, des § 48 Abs. 2, des § 49 Abs. 2 und des VII. Abschnitts durch die Novelle LGBl. Nr. 195/1969 ist mit 27. November 1969 in Kraft getreten.

(2) Die Neuerlassung der §§ 47 und 48 Abs. 1, des § 49 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 9/1973 ist mit 2. Februar 1973 in Kraft getreten.

(3) Die Änderung des § 48 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 133/1974 ist mit 18. Oktober 1974 in Kraft getreten.

(4) Die Änderung des § 56 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2002 ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.

(5) Die Änderung des § 52 durch die Novelle LGBl. Nr. 89/2002 ist mit 1. April 2002 in Kraft getreten.

(6) Die Änderung des § 2 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und § 48 Abs. 1, die Einfügung der §§ 16a und 25a sowie der Entfall des § 11 Abs. 2 bis 6 und des § 25 Abs. 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 89/2002 ist mit 20. August 2002 in Kraft getreten.

(7) Die Änderung des § 1 Abs. 2, 3 und 4, des § 7 Abs. 1 Z 4, § 16a Abs. 3, des § 24, des § 25a Abs. 1, § 26 Abs. 2, § 27 Abs. 3 und 4, § 39 Abs. 1, § 47 Abs. 3, § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2, 3, und 5 und des § 56, die Einfügung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 2 Abs. 3, des § 16a Abs. 6, des 25a Abs. 2a, des § 49 Abs. 2, § 58b und des § 60 durch die Novelle LGBl. Nr. 60/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. Juli 2008, in Kraft.

(8) Die Änderung des § 23 Abs. 3, des § 50 Abs. 1 erster Satz, der §§ 51, 57 und 58b Abs. 2 sowie der Entfall des § 50 Abs. 3 bis 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(9) Die Änderung des § 7 Abs. 1 Z. 5 und des § 45 Abs. 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. November 2016, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 137/2016, LGBl. Nr. 80/2021

Stand vor dem 16.07.2021

In Kraft vom 26.11.2016 bis 16.07.2021

(1) Die Änderung der §§ 3 und 6 Abs. 1, des § 7 Abs. 1 Z 4, des § 8 Abs. 3, der §§ 11, 12 und 13, des § 20 Abs. 1, 3 und 4, § 23 Abs. 3 und § 27 Abs. 1, der Überschrift vor § 28, des § 28 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 2, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 1 und 2, der §§ 35 und § 39 Abs. 1 und 2, der §§ 40, 41 und 43 Abs. 1, des § 45 Abs. 2 und 3, des § 46, der Überschrift des V. Abschnittes, des § 47 Abs. 1 und 3, § 48 Abs. 3, der §§ 51 und 52 Abs. 2, der Umnummerierung des VIII. Abschnittes, des § 56 Abs. 1 und des § 57 Abs. 1, Einfügung des § 58a sowie der Entfall der §§ 17, 42, 44, 45 Abs. 6, des § 48 Abs. 2, des § 49 Abs. 2 und des VII. Abschnitts durch die Novelle LGBl. Nr. 195/1969 ist mit 27. November 1969 in Kraft getreten.

(2) Die Neuerlassung der §§ 47 und 48 Abs. 1, des § 49 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 9/1973 ist mit 2. Februar 1973 in Kraft getreten.

(3) Die Änderung des § 48 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 133/1974 ist mit 18. Oktober 1974 in Kraft getreten.

(4) Die Änderung des § 56 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2002 ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.

(5) Die Änderung des § 52 durch die Novelle LGBl. Nr. 89/2002 ist mit 1. April 2002 in Kraft getreten.

(6) Die Änderung des § 2 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und § 48 Abs. 1, die Einfügung der §§ 16a und 25a sowie der Entfall des § 11 Abs. 2 bis 6 und des § 25 Abs. 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 89/2002 ist mit 20. August 2002 in Kraft getreten.

(7) Die Änderung des § 1 Abs. 2, 3 und 4, des § 7 Abs. 1 Z 4, § 16a Abs. 3, des § 24, des § 25a Abs. 1, § 26 Abs. 2, § 27 Abs. 3 und 4, § 39 Abs. 1, § 47 Abs. 3, § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2, 3, und 5 und des § 56, die Einfügung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 2 Abs. 3, des § 16a Abs. 6, des 25a Abs. 2a, des § 49 Abs. 2, § 58b und des § 60 durch die Novelle LGBl. Nr. 60/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. Juli 2008, in Kraft.

(8) Die Änderung des § 23 Abs. 3, des § 50 Abs. 1 erster Satz, der §§ 51, 57 und 58b Abs. 2 sowie der Entfall des § 50 Abs. 3 bis 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(9) Die Änderung des § 7 Abs. 1 Z. 5 und des § 45 Abs. 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. November 2016, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 137/2016, LGBl. Nr. 80/2021

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