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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Zusatzprüfung ist:
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(3) Besondere Fähigkeiten können insbesondere bescheinigt werden auf den Fachgebieten: Rinderzucht und Rinderhaltung einschließlich Almwirtschaft, Grünlandwirtschaft, Saatzucht,Melken, Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung, Kompostierung, Buschenschank, Biologischer Landbau, Schweinehaltung, Schafhaltung, Landmaschinenwesen, Bäuerliche Gästebeherbergung, Zierpflanzenbau, Baumschulwesen, Gemüsebau, Sägewirtschaft in forsteigenen Sägen.
(2) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Zusatzprüfung ist:
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(3) Besondere Fähigkeiten können insbesondere bescheinigt werden auf den Fachgebieten: Rinderzucht und Rinderhaltung einschließlich Almwirtschaft, Grünlandwirtschaft, Saatzucht,Melken, Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung, Kompostierung, Buschenschank, Biologischer Landbau, Schweinehaltung, Schafhaltung, Landmaschinenwesen, Bäuerliche Gästebeherbergung, Zierpflanzenbau, Baumschulwesen, Gemüsebau, Sägewirtschaft in forsteigenen Sägen.