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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Bei einem Wechsel in eine andere Ausbildungsform gemäß § 11h entfällt die in § 11c vorgesehene Voraussetzung eines Vermittlungsversuches durch das ArbeitsmarkserviceStmk.
Anm LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 73/2013
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(2) Bei einem Wechsel in eine andere Ausbildungsform gemäß § 11h entfällt die in § 11c vorgesehene Voraussetzung eines Vermittlungsversuches durch das ArbeitsmarkserviceStmk.
Anm LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 73/2013