§ 21 Stmk. LB 1991 (weggefallen)

Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Alle auf Grund bisher geltender Rechtsvorschriften erworbenen Zeugnisse über abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit§ 21 Stmk. Anstelle der bisherigen Berufsbezeichnungen tritt die Berufsbezeichnung „Facharbeiter“ in Verbindung mit der Bezeichnung des LehrberufesLB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen. Die bisher erworbenen Berufsbezeichnungen können jedoch beibehalten werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 29.08.2006 bis 18.04.2024
Alle auf Grund bisher geltender Rechtsvorschriften erworbenen Zeugnisse über abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit§ 21 Stmk. Anstelle der bisherigen Berufsbezeichnungen tritt die Berufsbezeichnung „Facharbeiter“ in Verbindung mit der Bezeichnung des LehrberufesLB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen. Die bisher erworbenen Berufsbezeichnungen können jedoch beibehalten werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006

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