§ 21b Stmk. LB 1991 (weggefallen)

Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt sind, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 21b Stmk.

Anm LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 29.08.2006 bis 18.04.2024
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt sind, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 21b Stmk.

Anm LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten