§ 22a Stmk. LB 1991 (weggefallen)

Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Durch dieses Gesetz wird die folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005, S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, ABl. 2013, Nr. L 354, S. 132.

Anm§ 22a Stmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 73/2013, LGBl. Nr. 136/2016

LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 26.11.2016 bis 18.04.2024
Durch dieses Gesetz wird die folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005, S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, ABl. 2013, Nr. L 354, S. 132.

Anm§ 22a Stmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 73/2013, LGBl. Nr. 136/2016

LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

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