§ 23 Stmk. LB 1991 (weggefallen)

Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Alle Eingaben in den durch dieses Gesetz geregelten Angelegenheiten sowie die Bescheinigung über den Besuch von Kursen und Lehrgängen sind von der Entrichtung von Landesverwaltungsabgaben befreit§ 23 Stmk. LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 09.09.1991 bis 18.04.2024
Alle Eingaben in den durch dieses Gesetz geregelten Angelegenheiten sowie die Bescheinigung über den Besuch von Kursen und Lehrgängen sind von der Entrichtung von Landesverwaltungsabgaben befreit§ 23 Stmk. LB 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

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