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Arten der Förderung können insbesondere sein:
1. | finanzielle Beiträge für Projektkosten (Projektförderung); | |||||||||
2. | finanzielle Beiträge für den laufenden Betrieb in ausgewählten und eigens definierten Kernbereichen der Kinder- und Jugendarbeit (Strukturförderung); | |||||||||
3. | organisatorische und fachliche Beratung; | |||||||||
4. |
| |||||||||
5. | direkte Mitwirkung des Landes Steiermark als Mitveranstalter bzw. Kooperationspartner bei Projekten. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018
Arten der Förderung können insbesondere sein:
1. | finanzielle Beiträge für Projektkosten (Projektförderung); | |||||||||
2. | finanzielle Beiträge für den laufenden Betrieb in ausgewählten und eigens definierten Kernbereichen der Kinder- und Jugendarbeit (Strukturförderung); | |||||||||
3. | organisatorische und fachliche Beratung; | |||||||||
4. |
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5. | direkte Mitwirkung des Landes Steiermark als Mitveranstalter bzw. Kooperationspartner bei Projekten. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018