§ 4 JKAG (weggefallen)

Steiermärkisches Jagdkartenabgabegesetz 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 4 JKAG seit 31.12.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.10.1999 bis 31.12.2012
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 4 JKAG seit 31.12.2012 weggefallen.

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