§ 81a Stmk. JagdG 1986 EU-Recht

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.02.2015 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

1.

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 103 vom 25. April 1979, S. 1;

2.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 11/2005, LGBl. Nr. 9/2015

Stand vor dem 05.02.2015

In Kraft vom 15.03.2005 bis 05.02.2015

Durch dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

1.

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 103 vom 25. April 1979, S. 1;

2.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 11/2005, LGBl. Nr. 9/2015

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