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VerweiseDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2016, in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführten Fassungen dieser Bundesgesetze zu verstehenKraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2021
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VerweiseDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2016, in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführten Fassungen dieser Bundesgesetze zu verstehenKraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2021
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