§ 19a Stmk. IAG (weggefallen)

Steiermärkisches IPPC-Anlagen Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2021 bis 31.12.9999
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017§ 19a treten der Gesetzestitel, die § 1, § 2 Abs. 1 erste Zeile, § 2 Abs. 1 Z 8 bis 10, § 15 Abs. 2, § 17, die Überschrift des § 18, und § 18 Abs. 3, die Änderungen der Überschriften nach Anhang 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7Stmk. Juli 2017, in Kraft; gleichzeitig treten die Überschriften des 1IAG seit 21.07.2021 weggefallen. bis 4. Abschnittes und der 3. Abschnitt, der § 2 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Z 9 bis 16, § 17 Z 2 und 6 und die Anhänge 3 und 4 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017

Stand vor dem 21.07.2021

In Kraft vom 07.07.2017 bis 21.07.2021
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017§ 19a treten der Gesetzestitel, die § 1, § 2 Abs. 1 erste Zeile, § 2 Abs. 1 Z 8 bis 10, § 15 Abs. 2, § 17, die Überschrift des § 18, und § 18 Abs. 3, die Änderungen der Überschriften nach Anhang 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7Stmk. Juli 2017, in Kraft; gleichzeitig treten die Überschriften des 1IAG seit 21.07.2021 weggefallen. bis 4. Abschnittes und der 3. Abschnitt, der § 2 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Z 9 bis 16, § 17 Z 2 und 6 und die Anhänge 3 und 4 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017

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