§ 20 Stmk. IAG (weggefallen)

Steiermärkisches IPPC-Anlagen Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2021 bis 31.12.9999
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen bei bestimmten Anlagen und Betrieben (§ 20 Stmk. IPPC-Anlagen- und Seveso II-Betriebe-Gesetz), LGBl. Nr. 85/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer KraftIAG seit 21.07.2021 weggefallen.

Stand vor dem 21.07.2021

In Kraft vom 02.02.2016 bis 21.07.2021
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen bei bestimmten Anlagen und Betrieben (§ 20 Stmk. IPPC-Anlagen- und Seveso II-Betriebe-Gesetz), LGBl. Nr. 85/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer KraftIAG seit 21.07.2021 weggefallen.

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