§ 6 StIAG

Steiermärkisches invasive Arten Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.03.2023 bis 31.12.9999
(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:

1.

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Invasive-Alien-Species-Verordnung – IAS-VO), ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35;

(2) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Art. 14 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. 2012 Nr. L 315, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2020, LGBl. Nr. 21/2023

Stand vor dem 09.03.2023

In Kraft vom 26.06.2020 bis 09.03.2023
(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:

1.

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Invasive-Alien-Species-Verordnung – IAS-VO), ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35;

(2) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Art. 14 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. 2012 Nr. L 315, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2020, LGBl. Nr. 21/2023

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