§ 14 Stmk. HAG 2013 Verweise

Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 165/2013BGBl. I Nr. 118/2015;

2.

Tierschutzgesetz – TSchG, BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2013;

3.

Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013BGBl. I Nr. 77/2016.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2016

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 165/2013BGBl. I Nr. 118/2015;

2.

Tierschutzgesetz – TSchG, BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2013;

3.

Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013BGBl. I Nr. 77/2016.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016

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