§ 28 GSLG 1969 Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Güter- und Seilwege-Landesgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Die Neufassung des § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 20 Abs. 3, § 19 Abs. 1, § 25 Abs. 1 sowie die Aufhebung der Überschrift,1. Abschnitt‘ im Artikel I, des § 19 Abs. 3 und 4, des § 25 Abs. 2 und 3 und der Bezeichnung,Abs.1‘ und des § 26 und dessen Überschrift sowie der Überschrift,2. Abschnitt‘ durch die Novelle LGBl. Nr. 2/1983 ist am 28. Jänner 1983 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 25 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung bzw. Neufassung des § 2 Abs. 2 und 3 erster Satz und des § 27 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 2 und 3, der Überschrift des III. Hauptstücks, des § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 3 und § 24 sowie der Entfall des § 20 Abs. 3 Z 2 und die Einfügung des § 19a durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2017 tritt § 2 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2013, LGBl. Nr. 71/2017

Stand vor dem 28.07.2017

In Kraft vom 03.12.2013 bis 28.07.2017

(1) Die Neufassung des § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 20 Abs. 3, § 19 Abs. 1, § 25 Abs. 1 sowie die Aufhebung der Überschrift,1. Abschnitt‘ im Artikel I, des § 19 Abs. 3 und 4, des § 25 Abs. 2 und 3 und der Bezeichnung,Abs.1‘ und des § 26 und dessen Überschrift sowie der Überschrift,2. Abschnitt‘ durch die Novelle LGBl. Nr. 2/1983 ist am 28. Jänner 1983 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 25 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung bzw. Neufassung des § 2 Abs. 2 und 3 erster Satz und des § 27 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 2 und 3, der Überschrift des III. Hauptstücks, des § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 3 und § 24 sowie der Entfall des § 20 Abs. 3 Z 2 und die Einfügung des § 19a durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2017 tritt § 2 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2013, LGBl. Nr. 71/2017

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