§ 52 Stmk. GVG (weggefallen)

Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2011 bis 31.12.9999
Die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen sind ehrenamtlich tätig§ 52 Stmk. Sie haben Anspruch auf Reisekostenvergütung und Tagesgebühren nach dem Steiermärkischen Landes-ReisegebührengesetzGVG (weggefallen) seit 15.07.2011 weggefallen. Teilnehmern an einer Sitzung bzw. Verhandlung steht ein Sitzungsgeld in der Höhe einer Tagesgebühr zu. Für die Ausstellung von Bestätigungen nach § 48 Abs. 2 dritter Satz gebührt dem Vorsitzenden eine monatliche Entschädigung in der Höhe eines Sitzungsgeldes.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000

Stand vor dem 14.07.2011

In Kraft vom 01.03.2000 bis 14.07.2011
Die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen sind ehrenamtlich tätig§ 52 Stmk. Sie haben Anspruch auf Reisekostenvergütung und Tagesgebühren nach dem Steiermärkischen Landes-ReisegebührengesetzGVG (weggefallen) seit 15.07.2011 weggefallen. Teilnehmern an einer Sitzung bzw. Verhandlung steht ein Sitzungsgeld in der Höhe einer Tagesgebühr zu. Für die Ausstellung von Bestätigungen nach § 48 Abs. 2 dritter Satz gebührt dem Vorsitzenden eine monatliche Entschädigung in der Höhe eines Sitzungsgeldes.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000

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