§ 28 GVOG 1997 Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2014 bis 31.12.9999

(1) Der Entfall der §§ 10 und 16 sowie die Neufassung des § 21a is t durch die Novelle 13/1999 am 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung der §§ 7 und 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 65/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2001, in Kraft.

(3) Die Neufassung des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 53/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2002, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 7 Abs. 3 lit. g sowie der Entfall der Wortfolge im § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 92/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2008, in Kraft.

(5) Die Änderung des § 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Z 3 und Z 8, § 11 Abs. 1, § 15, § 22 Abs. 1 und Abs. 3, und der §§ 24 und 25 sowie die Einfügung des Inhaltsverzeichnisses und des § 25a durch die Novelle LGBl. Nr. 126/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 131/2014 treten § 7 Abs. 3, § 13 Abs. 4, § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Dezember 2014, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 65/2001, LGBl. Nr. 53/2002, LGBl. Nr. 92/2008, LGBl. Nr. 126/2012, LGBl. Nr. 131/2014

Stand vor dem 05.12.2014

In Kraft vom 01.01.2013 bis 05.12.2014

(1) Der Entfall der §§ 10 und 16 sowie die Neufassung des § 21a is t durch die Novelle 13/1999 am 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung der §§ 7 und 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 65/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2001, in Kraft.

(3) Die Neufassung des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 53/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2002, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 7 Abs. 3 lit. g sowie der Entfall der Wortfolge im § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 92/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2008, in Kraft.

(5) Die Änderung des § 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Z 3 und Z 8, § 11 Abs. 1, § 15, § 22 Abs. 1 und Abs. 3, und der §§ 24 und 25 sowie die Einfügung des Inhaltsverzeichnisses und des § 25a durch die Novelle LGBl. Nr. 126/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 131/2014 treten § 7 Abs. 3, § 13 Abs. 4, § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Dezember 2014, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 65/2001, LGBl. Nr. 53/2002, LGBl. Nr. 92/2008, LGBl. Nr. 126/2012, LGBl. Nr. 131/2014

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