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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Änderung des § 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1(Anm. Jänner 2010 in Kraft.: entfallen)
(4) Die Änderung des § 4 Abs. 1, des § 5 Abs. 3, des § 5a Abs. 3, des § 8 und der Überschrift des § 11 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1(Anm. Jänner 2014 in Kraft.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 104/2018
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Änderung des § 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1(Anm. Jänner 2010 in Kraft.: entfallen)
(4) Die Änderung des § 4 Abs. 1, des § 5 Abs. 3, des § 5a Abs. 3, des § 8 und der Überschrift des § 11 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1(Anm. Jänner 2014 in Kraft.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 104/2018